Ich bin Vertragspartner von ÖGK und BVAEB und rechne die Therapie direkt mit der jeweiligen Sozialversicherung ab. Allfällige Selbstbehalte werden Ihnen direkt von der BVAEB verrechnet, bei der ÖGK gibt es keine Selbstbehalte.
Die erste Behandlung muss innerhalb von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum des Verordnungsscheines stattfinden, für die weiteren Behandlungen ist der Verordnungsschein ein Jahr lang gültig.
Auf Grund meiner Kapazitäten kann ich ausschließlich Versicherte von ÖGK und BVAEB ergotherapeutisch behandeln.
Ich weise darauf hin, dass ich versäumte oder kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) abgesagte Termine privat verrechne.