Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnungsschein Ihres Haus- oder Facharztes. Als Vertagspartner von ÖGK und BVAEB rechne ich direkt mit diesen Krankenkassen ab. Ein chefärztliche Bewilligung des Verordnungsscheines ist nicht mehr erforderlich.
Auf Grund der vorhandenen Kapazitäten kann ich ausschließlich Versicherten von ÖGK und BVAEB Therapieplätze für Ergotherapie anbieten, eine Behandlung von Wahl- oder Privatpatienten ist leider nicht möglich.
Für das Erstgespräch vereinbaren wir einen Termin. Zu diesem nehmen Sie bitte Ihren Verordnungsschein sowie allfällige Befunde mit. Beachten Sie, dass ich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nur nach Vorlage eines Verordnungsscheines mit der Behandlung beginnen darf. Beim ersten Termin findet die Diagnostik sowie die Therapieplanung statt. Im gemeinsamen Gespräch werden die therapeutischen Möglichkeiten besprochen. Sollten Sie sich für eine Therapie entscheiden, legen wir gemeinsam die Behandlungsziele fest.
Beachten Sie, dass eine kontinuierliche Therapie für den Behandlungserfolg wesentlich ist. Vereinbarte Termine sind einzuhalten, bei dringender Verhinderung ersuche ich um frühzeitige Absage. Bei einer Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, behalte ich mir eine private Verrechnung des Honorars vor. Bei wiederholtem Versäumen von Terminen oder wiederholter kurzfristiger Absage endet die Therapie.