Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per Mail einen Termin für ein Erstgespräch mit mir, in welchem ich alle Ihre Fragen beantworten kann. Ich verrechne das Erstgepräch wie eine Therapiestunde.
Beachten Sie, dass Sie eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung von ihrem Arzt vor der 2. Therapiestunde mitnehmen, sollten Sie eine Unterstützung der Krankenkasse für die Therapie beantragen wollen. Ich kann SE-, WS- sowie Kostenzuschusstherapien abrechnen. Die Bewilligung einer SE- oder WS-Therapie liegt im Ermessen der Krankenkasse. Sind Sie rezeptgebührenbefreit und bei ÖGK oder BVAEB versichert, können Sie eine WS-Antrag bereits vor dem Erstgespräch stellen. Einen SE-Platz kann ich im Rahmen des Pychotherapieantrages beantragen.
Beachten Sie, dass die Arge Psychotherapie vorgegeben hat, wie viele Kontingentstunden jeder Therapeut bei Versicherten der ÖGK pro Jahr abrechnen kann. Für 2024 sind die mir zugesagten Kontigentstunden leider bereits ausgeschöpft, so dass ich 2024 keine neuen Kontingentplätze anbieten kann. Diese Lmitierung gilt nicht für BVAEB- sowie SVS-Versicherte!
Wesentlich für die Therapie ist eine kontinuierliche und regelmäßige Stundenfrequenz. Stundenabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder versäumte Stunden muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen. Widerholtes Versäumen von Therapiestunden beendet die Therapie.