Kosten & Reglement1

Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung einer Psychotherapie:

Kontingentplatz (ÖGK, BVAEB, SVS): Die Sozialversicherungen vergeben jedes Monat eine bestimmte Anzahl von Kontingentplätzen. Diese Kontingentplätze werden von der Sozialversicherung finanziert, bei BVAEB sowie SVS gelten die üblichen Selbstbehalte.

WS (ÖGK, BVAEB): Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, insbesondere wenn Sie rezeptgebührenbefreit sind, können Sie bei der ÖGK eine WS-Antrag stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, übernimmt die Sozialversicherung die Therapiekosten.

Kostenzuschuss (ÖGK, BVAEB, SVS): Hier leisten die Sozialversicherungen einen Kostenzuschuss zur Therapie. Sie bezahlen das Honorar und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Sozialversicherung ein.

Derzeit beträgt das Honorar für 50 Minuten Psychotherapie 110€.

Sagen Sie vereinbarte Termine bei dringender Verhinderung immer frühzeitig ab. Termine, die Sie innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin absagen oder versäumen, muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen.