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Kosten & Reglement

Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung einer Psychotherapie, wobei die ersten beiden Möglichkeiten von der Bewilligung der Sozialversicherung abhängen:

1. Kontingentplatz (ÖGK, BVAEB, SVS): Die Sozialversicherungen vergeben jedes Monat eine bestimmte Anzahl von Kontingentplätzen. Diese Kontingentplätze werden von der Sozialversicherung finanziert, bei BVAEB sowie SVS gelten die üblichen Selbstbehalte.

2. WS (ÖGK, BVAEB): Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, insbesondere wenn Sie rezeptgebührenbefreit sind, können Sie bei der ÖGK eine WS-Antrag stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, übernimmt die Sozialversicherung die Therapiekosten.

3. Kostenzuschuss (ÖGK, BVAEB, SVS): Hier leisten die Sozialversicherungen einen Kostenzuschuss zur Therapie. Sie bezahlen das Honorar und reichen die Honorarnote anschließend bei Ihrer Sozialversicherung ein.

Derzeit beträgt das Honorar für 50 Minuten Psychotherapie 120€.

Sagen Sie vereinbarte Termine bei dringender Verhinderung immer frühzeitig ab. Termine, die Sie innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin absagen oder versäumen, muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen.

Christian-Doppler-Straße 1, 5020 Salzburg +43 699 12585411 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Mo 8 - 13 | 16 - 18; Di 8 - 13 | 14 - 18; Mi - Fr 8 - 12
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